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Aktuelles

21. September 2015

Mit grosser Freude und Stolz erfüllt uns das positive Urteil des griechischen Obergerichts zugunsten des von uns vertretenen Klienten Swiss International Airlines. Das Obergericht entschied sich aufgrund unserer überzeugenden Argumente für die Seite unserer Klienten und unterstützte deshalb eine Entscheidung des Bezirksgerichtes, einem unzufriedenen Fluggast wegen Flugverspätung aufgrund technischer Probleme keine Entschädigung zu gewähren. Die Vertreter unserer Kanzlei betonten, dass unser Klient korrekt und ganz im Sinne der Richtlinie der E.U. Bestimmung 261/2004, Absatz 5, Paragraf 3 handelte. Diese wichtige Entscheidung wird als ein Präzedenzfall für eine Menge, bereits laufende Verfahren und ähnliche Fälle, in welchen das Gesetz 261/04 angewandt werden kann, gehandhabt werden können.

Unsere Kanzlei ist unter anderem auf Gesetze im Flugbetrieb spezialisiert und hat eine lange und distinguierte Geschichte diesbezüglich als auch wesentlich zu deren Liberalisierung und Modernisierung beigetragen. Unser Seniorpartner Konstantin Kokkinos ist der Rechtsberater des Vorstands der Flugvertretungen in Griechenland „B.A.R.“; dieser vertritt mehr als 250 Fluggesellschaften in der ganzen Welt und hat in den meisten Ländern eine Lokalvertretung.

03. Juli 2015

Geschätzte Klienten, Partner und Freunde,

Nachdem die griechische Regierung zu keiner Einigung mit seinen Vertragspartnern gekommen ist, entschied sie sich unerwartet zu strengsten Kapitalverkehrskontrollen als auch der Durchführung eines Referendums. Zudem bleiben die Banken bis mindestens zum 13. Juli geschlossen und der Markt wird reguliert.

European Legal Consultancy verfolgt die Entwicklungen in Griechenland mit ausserster Sorgfalt um Ihnen trotz dieser schwierigen Situation auch weiterhin adäquaten Rechtsbeistand leisten zu koennen.

Durch ihren erfahrenen Schweizer Manager, ein von der Rechtsanwaltskammer Genf zugelassener Anwalt, ihre langjährigen Verbindungen zu Zürich, Zug, Lausanne und Bern als auch als Gründungsmitglied der aus mehr als 25 Partnerkanzleien bestehenden international tätigen “Global Justice Network”, ist “European Legal Consultancy” auch für solch unerwartete, schwierige Krisenfälle aufs Beste vorbereitet und kann ihren Klienten, die in oder mit Griechenland zu tun haben, weiterhin professionell und entsprechend deren idividuellen Bedürfnissen zur Seite stehen.

Wir möchten Ihnen hiermit für Ihr langjähriges Vertrauen und unsere Zusammenarbeit danken und hoffen, dass Griechenland zu einer Einigung mit Europa findet, welche für alle Beteiligten akzeptabel ist.

 

 

 

02. Januar 2015

in den frühen Morgenstunden des Sonntag, 28. Dezember 2014, brach ein Feuer in dem Garagendeck der Autofähre NORMAN ATLANTIC aus. Das Schiff führt die italienische Flagge und ist in Italien registriert. Es befand sich auf dem Weg von Patra, Griechenland über Igoumenitsa nach Italien, in der adriatischen See. Nach langen koordinierten Rettungsmaßnahmen der italienischen und der griechischen Behörden, durch Schiffe und durch Helikopter, war es im Ergebnis möglich, die Mehrheit der Passagiere und Besatzungsmitglieder zu retten. Diese hatten stundenlang auf dem Oberdeck des Schiffes gewartet, um dem Feuer zu entkommen, das unkontrolliert weiter in den unteren Decks des Schiffes brannte. Unglücklicherweise konnten nicht alle Passagiere gerettet werden. Nach offiziellen Berichten überlebten mindesten 10 Passagiere die Katastrophe nicht. Da aber möglicherweise mehr Personen an Bord als auf der Passagierliste waren, kann die Zahl der Opfer noch steigen. Die Suche nach Opfern/Überlebenden wird zur Zeit noch im Schiff und in der See um das Schiff fortgesetzt.

 bDie NORMAN ATLANTIC gehört der italienischen Gesellschaft VISEMAR DI NAVIGAZIONE SRL mit der Adresse Via Romea 44, 45914 Porto Viro RO. VISEMAR hat das Schiff an die griechische Firma ANEK verchartert. Das Schiff ist durch die Klassifizierungsfirma RINA auf seine Seetüchtigkeit hin untersucht worden und ist für alle Schäden versichert bei dem norwegischen GARD P & I Club.

In den Medien finden sich zahlreiche Berichte über angebliche Defekte des Schiffes, die seine Seetüchtigkeit beeinträchtigt haben sollen. Bevor man daraus juristische Schlüsse zieht, müssen diese Fakten sehr sorgfältig analysiert werden. Dies hat unter Zuhilfenahme von Experten zu geschehen, die auch von den italienischen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden.

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Reederei sowie die Chartergesellschaft für die folgende Katastrophe einzustehen haben. Die entsprechende europäische Verordnung Nr. (EG) 392/2009 über die Verantwortlichkeit von Schifffahrtsunternehmen gegenüber ihren Passagieren ist seit Dezember 2012 in Kraft. Die geretteten Passagiere haben Unglaubliches erlitten. Sie hatten nicht nur Angst um ihr Leben, sie haben auch alle ihre Vermögensgegenstände auf dem Schiff verloren. Noch härter sind die Familien betroffen, die ihre Angehörigen verloren haben. Alle haben Ansprüche auf Schadensersatz, dessen Umfang die Konsequenz einer genauen tatsächlichen und rechtlichen Analyse sein muss.

Das Global Justice Network www.globaljusticenetwork.com ist ein internationaler Zusammenschluss von Anwältinnen und Anwälten, die jahrzehntelange Erfahrung in der Vertretung von Opfern größerer Katastrophen haben. Mitglieder dieses Netzwerks haben speziell im Zusammenhang mit Schiffskatastrophen Opfer bzw. deren Familien vertreten, dazu gehören folgende Unfälle:

-           AL SALAMA BOCCACIO, gesunken im Roten Meer,

-           EXPRESS SAMINA, gesunden in der ägäischen See,

-           SEA DIAMOND, ein gesunkenes Kreuzfahrtschiff,

-           COSTA CONCORDIA,

-           die Unfälle der DONA PAZ und der AEGEAN WIND, beide verursacht durch Brände auf den Schiffen,

-           die Kollision der MS BALTIC ACE mit der MS CORVUS J vor Rotterdam

-           die Kollision der MS ATLANTC COMET I mit der MS ALEXANDER DP vor Bulgarien

-           MS KEPHI im Mittelmeer

-           die Kollision der MS SAMAINA mit einem Unterseeboot vor Kostakos in Griechenland

-           Fischtrawler LYBERIOS vor Griechenland in Greece.

Sie können uns unverbindlich kontaktieren per telefon, per email oder durch die website www.globaljusticenetwork.com

 

20. November 2014

Mit einer großen Anzahl von Teilnehmern haben wir letzten Monat erfolgreich das GLOBAL JUSTICE FORUM an der COLUMBIA LAW SCHOOL in New York abgehalten. Unser Büro hat schon bei der Initiierung des Forums mitgewirkt und wurde dieses Jahr von zwei unserer Anwälte in New York vertreten. Das Global Justice Forum, zusammen mit dem Richman Center, verfügt über einen ständigen Sitz an dieser renommierten Universität und thematisierte dieses Jahr die Einkommensungleichheit und ihre rechtlichen Folgen. Die diesjährigen Vorlesungen richteten sich zum einen an Studenten der Law School, die Punkte für ihre akademische Ausbildung sammeln konnten. Zum anderen ermöglichten sie das Zusammenfinden auserwählter internationaler Rechtsanwälte, Richter und Universitätsprofessoren aus Asien, Afrika, Europa und Amerika.

Zudem haben unsere amerikanischen Partner der Kanzlei LIEFF CABRASER HEIMANN & BERNSTEIN (die im Jahr 2014 zur besten Litigation-Kanzlei der USA gewählt wurde) im Oktober 2014 in ihrem New Yorker Büro die Koordinierungssitzung des GLOBAL JUSTICE NETWORK veranstaltet. Unser Büro ist eines der Gründungsmitglieder und Partner des GLOBAL JUSTICE NETWORK. Herr Kokkinos war zuständig für die Leitung der diesjährigen Sitzung, die als Themenschwerpunkt die Koordinierung und Strukturierung der zukünftigen Zusammenarbeit hatte. Das GLOBAL JUSTICE NETWORK, das sich die Verbesserung der grenzüberschreitenden Prozessführung zur Aufgabe gemacht hat, ist eine innovative Plattform für Litigation-Kanzleien aus einer Vielzahl verschiedener Länder und Rechtssysteme. Die kommende Hauptversammlung findet im April 2015 in Amsterdam (Niederlanden) statt.