Aktuelles
Teilnahme unserer Anwaltskanzlei an der GJN-Konferenz in London
Im September 2017 fand in London die europäische Global-Justice-Network-Konferenz der Wintersaison statt. Als Gründungsmitglied des GJN nahm unsere Anwaltskanzlei auch daran wieder teil.
Unter anderem wurde das Thema des Kartells mittlerer und „heavy duty“ Lastwagen diskutiert, welches 14 Jahre lang praktiziert wurde (von 1997 bis 2011). Im Juli 2016 verurteilte die Europäische Kommission mit ihrem Entscheid vier Lastwagen-Herstellerfirmen (MAN, Daimler, IVECO, DAF, VOLVO/Renault), welche ca. 90% des europäischen Marktes innehatten, wegen Beteiligung an einem Kartell, aufeinander abgestimmte Verhaltensweise, unter anderem mit dem Ziel, die Kontrolle über feste Marktpreise für Lastwagen auszuüben (price fixing). Vor Kurzem (27. September 2017) wurde auch die Firma SCANIA verurteilt, welche eine Beteiligung am Kartell verneint hatte.
Dieser Entscheid ebnet den Weg für die Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den Herstellerfirmen für jene, die solche Lastwagen von 1997 bis 2011 gekauft oder gemietet haben, und alle, welche durch die Bezahlung von überhöhten Preisen zu Schaden gekommen sind, dies im Vergleich zu marktüblichen der Konkurrenz. Unsere Anwaltskanzlei steht für den Schweizer Markt in diesem Zusammenhang zu Ihrer Verfügung.
Es wurde auch das hochaktuelle Thema des Abgasskandals diskutiert, welches im Zusammenhang mit dem Gebrauch illegaler Software für Dieselmotoren der Firma Volkswagen aufgetaucht ist. Diese irreführende Software manipulierte wesentlich die Resultate bei den Abgaskontrollen. Der Skandal wurde in den USA aufgedeckt, aber auch in Europa (als grösstem Markt) gab es heftige Reaktionen, wegen der Luftverschmutzung, die dieselbetriebene Autos verursachen.
Dasselbe Thema wurde schon in der Sommersession in Prag zur Sprache gebracht, wo entschieden wurde, dass mittels Sammelklagen europäischer Konsumenten gegen die Firma Volkswagen vorgegangen wird. Dabei werden Anwaltsbüros, die Mitglieder des GJN in Holland sind, die entsprechenden Massnahmen in die Wege leiten.
Abschliessend präsentierte uns Herr Constantin Kokkinos, Genfer und Athener Rechtsanwalt und Gründungsmitglied des GJN das hochinteressante und hochaktuelle Thema der Haftung des Anwaltes für Steuerhinterziehung ihrer Klienten. Gemäss EU-Richtlinie 2011/16/EU, welche am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, werden Gesetzesänderungen vorgenommen werden, welche es erlauben, dass dieses Thema in einem grösseren Rahmen angegangen wird, in dem ein Informationsaustausch auch in diesem Bereich stattfinden wird.
Teil-Lockerung der Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland ab 1. September 2017
Ab 1. September 2017 gelten neue gesetzliche Bestimmungen in Sachen Kapitalverkehrskontrollen.
Neu wird der Betrag, der von Bankomaten abgehoben werden darf, von 1680 (alle zwei Wochen bis 840) auf monatlich bis 1800 erhöht. Dieser kann in einer einzigen Transaktion bezogen werden. Allerdings wird der jährliche Betrag auf diese Weise leicht gesenkt (von 21`840 auf 21´600), da der Monat etwas mehr als zwei Wochen hat.
Auch Neueröffnungen von Bankkonten sollen für Privatkunden und Firmen erleichtert werden, obwohl immer noch bestimmte Einschränkungen gelten.
Die Lockerung der Kapitalverkehrskontrollen betrifft abgesehen vom Bargeldbezug aus Bankomaten auch andere Transaktionen, seien es private oder geschäftliche. Banküberweisungen ins Ausland sollen vereinfacht, wenn auch noch nicht gänzlich freigegeben werden. Dasselbe gilt für den immer noch begrenzten Bezug von Bargeld, das Ausländer legal nach Griechenland gebracht haben.
Die zukünftigen Investoren - handle es sich nun um künftige private Käufer von Immobilien oder Personen, die sich an geschäftlichen Erwerbstätigkeiten beteiligen möchten - müssen sich besonders vorsichtig mit den geltenden gesetzlichen Bedingungen auseinandersetzen, bevor sie Kapital nach Griechenland einführen.
Unsere Kanzlei hat grosse Erfahrung in dieser Hinsicht und beschäftigt sich laufend mit allen Einzelheiten der Gesetzgebung, damit wir unseren ausländischen Kunden, die in Griechenland zu investieren gedenken, ganzheitliche Deckung in Sachen Legalität gewährleisten können.
Konferenz von Global Justice Network (GJN) in Prag
Konferenz von Global Justice Network (GJN) in Prag
Vom 25.-27. Mai fand in Prag die Frühlings-Konferenz von GJN statt. Als einer der Gründer von GJN hat unsere Kanzlei an dieser wichtigen Veranstaltung über Rechtsangelegenheiten teilgenommen.
Dem 2007 gegründeten GJN gehören inzwischen Kanzleien aus über 40 Ländern weltweit an mit dem Ziel, durch Koordination und Zusammenarbeit, Gerechtigkeit auf jedem Kontinent zu gewährleisten.
Seit der Gründung von GJN durch Lieff Cabraser Heimann and Bernstein, LLP/LCHB (eine Kanzlei der USA, die in Rankinglisten wiederholt auf dem ersten Platz zu finden ist) hat GJN erfolgreich seine Tätigkeiten erweitert und vertieft. Mittels GJN können Klienten durch Zusammenarbeit der Anwälte besser vertreten werden.
An der Prager Konferenz wurden Themen betreffend Menschenrechte, medizinischer Fragen, Finanzen und vor allem die Sammelklage gegen Volkswagen in Europa erörtert.
Aufgrund des Abgas-Skandals von Volkswagen haben einige Kanzleien von GJN eine Stiftung unter dem Namen CLEAN (“Consumers Lead Emissions Accountability Network”) gegründet, um betroffenen Autobesitzern die Möglichkeit zu geben, mittels Sammelklage effizienter gegen den Konzern vorzugehen und Schadenersatzforderungen Realität werden zu lassen; genau wie es in Amerika bereits erfolgreich geschehen ist.
Die von GJN geleistete Pionierarbeit betreffend der internationalen Zusammenarbeit, erweist sich als absolute Notwendigkeit. Die Grenzen überschreitende Kooperation ist eine neue Arbeitsmethode, welche grosse Vorteile aufweist. Es erlaubt unserer Kanzlei zum Beispiel, dass wir mit vielen verschiedenen Kanzleien und Partnern zusammenarbeiten können und somit an vielen verschiedenen Orten präsent sein können. Das ist ein wahrlich innovatives Schema: Fundiertes Wissen lokaler Rechtssysteme wird mit der Dynamik und Qualität internationaler Standards kombiniert.

SCHWEIZ : AB DEM 1.1.2017 GILT DAS NEUE GESETZ BETREFFEND UNTERHALTSZAHLUNGEN IM FALLE EINER TRENNUNG ODER SCHEIDUNG
Ab dem 1. Januar 2017 ist in der Schweiz das neue Gesetz betreffend Unterhaltszahlungen im Scheidungs-/Trennungsfall in Kraft. Kinder aus Beziehungen von Paaren, die unverheiratet zusammenleben und sich trennen, haben von nun and die gleichen Rechte und Ansprüche wie Kinder aus herkömmlichen Ehen. Dies dank der Gesetzesreform.
Es gibt mehrere Verfügungen in diesem Gesetz, welche sich primär mit der Wichtigkeit der Unterhaltszahlungen der Eltern ihren Kindern gegenüber befassen.
Das neue Gesetz bestimmt , dass Unterhaltszahlungen nicht mehr verjährbar sind: Ein Kind kann auch im Erwachsenenalter nach zwanzig oder dreissig Jahren noch alle Summen einfordern, die es nicht erhalten hat, zusammen mit Zinsen und Zinseszinsen. Diese Änderung kann im Vergleich zum alten Gesetz aber auch zu anderen europäischen Ländern und weltweit als kleine Sensation bezeichnet werden.
Ausserdem ist die Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren bei einer Trennung oder Scheidung nun mehr gewährleistet. Der Elternteil, der die Betreuung der Kinder übernimmt (verheiratet oder nicht), hat fortan keinen Anspruch mehr auf eigene Unterhaltszahlungen vom zahlenden Partner: Sie werden in die Unterhaltszahlungen, die direkt ans Kind gehen, miteinberechnet.
Falls der betreuende Elternteil eine Minimal-Überlebens-Unterhaltszahlung benötigt, entscheidet ein Richter darüber und setzt den Betrag fest. Dies geschieht unabhängig von der Unterhaltszahlung ans Kind. Die Höhe der Unterhaltszahlung fürs Kind hängt von den Mitteln des zahlungspflichtigen Elternteils ab. Die Finanzierung seiner eigenen Überlebenskosten muss weiterhin gewährleistet sein.
Ändert sich die finanzielle Lage des zahlungspflichtigen Elternteils, muss die Höhe der Unterhaltszahlung neu bestimmt werden. Das Kind hat Anspruch darauf, dass dieser Neubetrag auch für die fünf vorhergehenden Jahre gilt und dementsprechend Nachzahlungen gemacht werden müssen.
Ebenfalls gilt neu, dass Kinder bei einer finanziellen Einigung der Eltern, die zu dessen Nachteil ist, ein Richter eine Überprüfung durch einen Spezialisten anordnen kann. Er darf die Scheidung oder Trennung der Eltern bis zu r Lösungsfindung zugunsten des Kindes verweigern.
Fälle vom Jahr 2016, über die noch nicht entschieden wurde, werden nach dem neuen Gesetz gehandelt. Bis zum Beschluss der genauen Ausführung der Bestimmungen im neuen Gesetz, muss ein Richter für jeden einzelnen Fall spezifisch ein Urteil fällen.
Es handelt sich also um ein neues Gesetz, welches auf der einen Seite die Gleichstellung verheirateter und unverheirateter Paare garantiert und vor allem betroffenen Kindern dieselben Rechte einräumt. Deren Wohlergehen ist wichtiger als die Eigeninteressen der Eltern.
Unsere Kanzlei ist bestens über alle Änderungen informiert und verfolgt die Detaillebestimmungen aufs Genaueste. Wir stehen Ihnen mit unserem „Know-How“ gerne für weitere Auskünfte, vor allem auch spezifische Fallbesprechungen, zur Verfügung.