18. November 2012
Von Beginn der griechischen Schuldenkriese an hat unsere Kanzlei das Problem der griechischen Staatsanleihen eng verfolgt und alle lokalen und internationalen rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten ausgelotet. Wir haben uns dabei auf den Prozess der direkten Anfrage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg konzentriert. Zusammen mit unseren italienischen Spezialisten waren wir die ersten, die auf diesem Weg eine Klage eingereicht haben. Nun gehen wir einen Schritt weiter: Das Gericht hat den Empfang unserer zweiten Klage im Namen der ehemaligen Mitarbeiter der Olympic Airways, welche ohne Wahlmöglichkeit mit griechischen Staatsanleihen entlohnt wurden, bestätigt. Am 16. Mai wurde die Klage unter der provisorischen Nummer 30988/12 beim Europäischen Gerichtshof registriert, mit der Aufforderung relevante Akten und Dokumente bis zum 19. Juli 2012 einzureichen.