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Aktuelles

02. Mai 2014

GRIECHISCHE STAATSANLEIHEN: KLAGE AM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF

Aufgrund der desolaten wirtschaftlichen Situation hat der griechische Staat 2012 überraschend ein Gesetz verabschiedet, aufgrund dessen ein Schuldenschnitt von 53% durchgeführt wurde. Davon betroffen sind Staatsanleihen, die unter griechischem Recht herausgegeben wurden. Zusätzlich wurde die Fälligkeit der Staatsanleihen einseitig bis 2023 bzw. 2042 verlängert. Dieser Schritt wurde unter Zustimmung einiger internationaler institutioneller Investoren beschlossen. Private Unternehmen und andere Obligationsinhaber wurden ausgelassen und nie befragt. Bemerkenswert erscheint, dass Staatsanleihen, die von anderen europäischen Staaten gehalten werden, von diesem Schuldenschnitt nicht betroffen sind.

Der griechische Staat hat diese beispiellose Restrukturierung mittels dem griechischen Bondholder Act (Gesetz 4050/2012) und Government Act 5/24.2.2012 umgesetzt. Beide Gesetze wurden vor griechischen Gerichten von Privaten, Verbänden, Unternehmen und anderen Betroffenen angefochten. Unsere Kanzlei, ein Pionier finanzieller Klagen beim Lehmann Brothers Konkurs, hat damals für seine Kunden den möglicherweise höchsten Schadenersatz erwirken können und hat verschiedene Klagen beim obersten Gerichtshof Griechenlands und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg (ECHR) eingereicht.

In vielen Fällen ist eine Ausschöpfung nationaler Instrumente Voraussetzung, damit der Europäische Gerichtshof sich auf Klagen einlässt. Schliesslich hat Ende März das höchste Verwaltungsgericht die Pilot Entscheide 1116/2014 und 1117/2014 zum Schuldenschnitt veröffentlicht. Obwohl diese Entscheide noch nicht vollständig in Kraft gesetzt sind, weisen sie die Klagen der Obligationäre zurück. Dies mit der Begründung, dass der Schuldenschnitt verfassungskonform sei. Die Restrukturierung der griechischen Staatsschulden wurde als von entscheidendem öffentlichem Interesse eingestuft.

Nach diesen Pilot-Urteilen können nun als nächstes Rechtsmittel Klagen beim ECHR eingereicht werden. Dies gemäß Rechtsgutachten von Professor Andreas Saccucci der Universität Neapel, welcher auf Klagen vor dem ECHR in Strasbourg spezialisiert ist. In Zusammenarbeit mit Professor Saccucci reichen wir die Klagen unserer Kunden, den griechischen Obligationären, ein. Professor Saccucci weist auf die zeitliche Dringlichkeit hin, sowie darauf, dass auch Obligationäre, welche nicht Kläger der Pilot-Urteile sind, beim ECHR klagen können.

Unsere Kanzlei fokussiert sich zurzeit verstärkt darauf. Wir haben bereits einen Termin beim Europäischen Gericht in Strasbourg auf den 5./6. Juni 2014 vereinbaren können, an dem Prozessfragen der ECHR-Klagen mit dem Internationalen Anwaltsverband besprochen werden.