Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat am 20.05.2014 einer Klage gegen den griechischen Staat aufgrund der Zwangskonvertierung griechischer Staatsanleihen durch ein Umschuldungsgesetz teilweise stattgegeben und widersprach damit den Entscheidungen der vorherigen Instanzen.
Die Kläger, welche durch ihre österreichische Depotbank griechische Staatsanleihen im Gesamtwert von 17.000 EUR erworben hatten, verlangten vom Staat Griechenland zum einen die Erfüllung der Anleihebedingungen bzw. Schadensersatz bei Nichterfüllung und rügten zum anderen einen Eingriff in ihr Eigentumsrecht durch den griechischen Gesetzgeber, da das Umschuldungsgesetz auf einem rechtswidrigen Gesetzgebungsakt beruhe. Letzteres wurde vom Gerichtshof zurückgewiesen, da der Staat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hoheitlich handle und sich somit auf seine staatliche Immunität berufen könne, weshalb die inländische Gerichtsbarkeit nicht gegeben sei. Als Emittent von Anleihen handle der Staat allerdings als Privatsubjekt; der Anspruch der Kläger stütze sich hiermit auf eine vertragliche Grundlage, ein Immunitätseinwand als absolutes Prozesshindernis sei demnach nicht gegeben. Die Klage wurde nun an das Landgericht zurückgewiesen. Das Landgericht muss die Klage sodann dem griechischen Staat zustellen, damit dieser sich gegebenenfalls auf das Verfahren einlassen kann.