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Aktuelles

10. September 2013

Schweiz: Neues Namensrecht

Die Änderung des Zivilgesetzbuchs verwirklicht die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich Name und Bürgerrecht. Damit wirkt sich die Eheschliessung nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht der Eheleute aus. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber anlässlich der Eheschliessung erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Auch für den Familiennamen der Kinder bestehen mehrere Möglichkeiten. Ehegatten, welche vor dem 1.1.2013 geheiratet und dabei den Namen geändert haben, können nachträglich erklären, dass sie wieder den ledigen Namen tragen wollen. Doppelnamen (ohne Bindestrich, z.B. Meier Zingg) wird es nicht mehr geben. Allianznamen (der Ledigname wird mit Bindestrich angefügt, z.B. Huber-Müller) können weiterhin im Alltag verwendet werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Schweizer Botschaft in Athen oder die Webseite des Bundesamtes für Zivilstandwesen:
http://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/themen/gesellschaft/zivilstand.html