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Aktuelles

06. Oktober 2016

Gericht 1. Instanz in Athen "blockiert" den Wechselkurs bei Krediten in Schweizer Franken

swiss franc loans 

Vor kurzem wurde ein Urteil vom Gericht 1. Instanz zugunsten der Kreditnehmer von Krediten in Schweizer Franken publiziert, welches den Konflikt zwischen dem Kreditnehmer und dessen Kreditgeber, d.h. der Bank, aufzeigt.

Aufgrund des Urteils, Nr. 334/2016, welches zugunsten der Kreditnehmer von Krediten in Schweizer Franken ausgefallen ist, werden Banken dazu gezwungen, Teil- oder Ganz-Rückzahlungen des Kredites mit dem Wechselkurs des zum Zeitpunkt des Kredites abgeschlossenen Kurses  und nicht dem Zeitpunkt der fälligen Zahlungsrate zu berechnen. Dies stellt eine enorme Differenz dar, denn der Schweizer Franken ist in den letzten Jahren gegenüber fast allen Währungen, auch dem Euro, stärker geworden.

Es wurde beschlossen, dass

  • die Bank gezwungen ist, alle Zinssätze der Raten und Zahlungen, welche von Kreditnehmern gemacht werden, aufgrund des Wechselkurses, der bei der Kreditvergabe galt, zu berechnen.
  • die Bank Teil- oder Ganzzahlungen des Kredites (in Schweizer Franken) in Euros akzeptieren muss, die auf dem gültigen Wechselkurs basieren, der bei Aufnahme des Kredites galt.
  • bei einer Auflösung des Kreditvertrages, die Bank die Kreditdifferenz nicht aufgrund des gängigen Wechselkurses berechnen darf 

 

Obwohl dieser Beschluss von einem Gericht 1. Instanz gefällt wurde, und somit nicht sofort umgesetzt wird, ist es sehr positiv für viele Kreditnehmer und wird einen grossen Einfluss auf die Handhabe der über neun Millionen Kreditverträge in Schweizer Franken ausüben.

 

Ausserdem wird dieses Urteil, falls es von höherer Instanz bestätigt wird, einen Präzedenzfall darstellen, der weitere ähnliche Urteile hervorrufen wird. Zudem erwirkt es eventuell eine nach ihm gerichtete legislative Intervention oder einen entsprechenden Entscheid des Ministeriums.