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Aktuelles

22. Dezember 2016

Wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schutz von Kreditnehmern

Der Europäische Gerichtshof entschied am 09.11.2016 (Beschluss C-42/15), dass Banken und Kreditunternehmen verpflichtet sind, ihre Kunden vor der Vergabe eines Kredites genauestens über die einzelnen Bedingungen in einer dem Kunden verständlichen Sprache zu informieren und alles schriftlich im Kreditvertrag festzuhalten. Falls dies nicht geschieht, wird der Vertrag nichtig und der Kreditnehmer muss dem Kreditgeber nur den Betrag zurückzahlen, den er ursprünglich beantragte, d.h. er muss weder Zinsen zahlen noch für die Auslagen der Bank aufkommen.  Der Europäische Gerichtshof begründete seinen Entscheid  mit der Europäischen Richtlinie 2008/48, Artikel 10, Paragraph 2.

O.g. Urteil wurde aufgrund eines Antrages eines slowakischen Gerichtes 1. Distanz gefällt, welches über einen Fall zu entscheiden hatte, bei welchem die Kreditnehmerin unfähig war, die Kreditrückzahlungsraten zu leisten. Dies laut ihrer Aussage aufgrund unvollständiger Aufklärung  über alle Konditionen, die mit der Kreditvergabe verbunden waren.

Laut der o.g. europäischen Richtlinie muss unter anderem  Folgendes genau im Vertrag beschrieben und festgelegt werden:

-          Dauer des Vertrages

-          Gesamtbetrag

-          Gesamtjahreszins

-          Straftageszins bei Verzug, welcher bei der Ausstellung des Vertrages gilt

-          Angleichungszinsen

-          je nach Fall Auslagen, die bei einer Nichtbezahlung bestehen

-          Anspruch einer frühzeitigen Auflösung und wenn ja, in  welcher Art und Weise

-          Vorgehensweise bei einem Rechtseinspruch gegen den Vertrag

-          Möglichkeit aussergerichtlicher Verfahren

Das Urteil ist sehr wichtig, da es als Fallbeispiel für griechische Gerichte verwendet werden kann.  In vielen Kreditverträgen sind die Konditionen ungenau festgehalten und unfair für den Kreditnehmer.

Unsere Kanzlei mit ihrer langjährigen und grossen Erfahrung in Fällen, die Geldinvestitionen betreffen,  arbeitet bereits daran, o.g. Urteil für unsere griechischen Klienten zu nutzen.