Unsere Kanzlei in enger Zusammenarbeit mit der amerikanischen Kanzlei Keller Rohrback LLP vertritt Schweizer Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen mit CO2 Problemen und strebt eine Einbindung derer in die amerikanische Sammelklage gegen den deutschen Konzern an. ELC kann unter anderem die Aufnahme der Mitglieder des Konsumentenverbandes der Romandie (FRC) in die Sammelklage gegen den VW – Konzern in den USA garantieren.
Ausländer können bis auf weiteres den Antrag stellen, an Sammelklagen in den USA (class actions) teilzunehmen. Diese Vorgehensweise erweist sich mehr denn je als Vorteil, da VW angekündigt hat, dass die Firma keinerlei Entschädigungen an Besitzer von fehlerhaften Fahrzeugen in Europa zu zahlen bereit ist.
Was die Abwicklung der Sammelklage in den USA angeht, besteht diese aus zwei Schritten: Die gerichtliche Zulassung der Sammelklage und das Urteil der Angelegenheit. Nach der Zulassung und vor dem Urteil, kann der Richter ein Meditationsverfahren vorschlagen.
Besitzer von betroffenen Automobilen der Marke VW, welche bei den rechtlichen Schritten und den Verhandlungen teilzunehmen wünschen, können uns unverbindlich ihre Kontaktdaten über unsere Internet-Seite zukommen lassen.
Zusammen mit Global Justice Network sind wir zudem im Prozess der Gründung einer Stiftung in Holland (ELC als Vertretung der Schweiz), damit gemeinsam mit anderen auf diesen Fall spezialisierten Kollegen aus insgesamt 15 Ländern, von der Firma VW Entschädigungen gerichtlich eingefordert werden können. Holland ist das einzige Land in Europa, in welchem es möglich ist, Sammelklagen zu diesem Thema einzureichen. Detaillierte Informationen finden Sie entweder auf der Webseite von Global Justice Network oder indem Sie des entsprechende Formular auf unserer Webseite ausfüllen. Dies ist unverbindlich und Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein.