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Aktuelles

05. November 2018

Neue Kontingente 2019 - Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen (B) werden um 1000 Einheiten erhöht, und die Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) um 500 Einheiten reduziert. Dieser Entscheid wurde genommen, nach Berücksichtigung des anhaltenden Bedarfs der Wirtschaft an Spezialisten. Diese Entscheidung bedeutet, dass 8500 Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden, genauso wie im Jahr 2014. Dieser Entscheid soll in keinem Fall einen Einfluss auf Schweizer Arbeiter haben.

 

 

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2018/ref_2018-09-280.html

 

https://www.law-news.ch/2018/10/arbeitsrecht-kontingente-2019-fuer-erwerbstaetige-aus-drittstaaten-und-dienstleistungserbringer-aus-der-eu-efta