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Aktuelles

UNSER KANZLEI AN DER GLOBAL JUSTICE FORUM (COLUMBIA LAW SCHOOL ) IN NEW YORK

Mit einer großen Anzahl von Teilnehmern haben wir letzten Monat erfolgreich das GLOBAL JUSTICE FORUM an der COLUMBIA LAW SCHOOL in New York abgehalten. Unser Büro hat schon bei der Initiierung des Forums mitgewirkt und wurde dieses Jahr von zwei unserer Anwälte in New York vertreten. Das Global Justice Forum, zusammen mit dem Richman Center, verfügt über einen ständigen Sitz an dieser renommierten Universität und thematisierte dieses Jahr die Einkommensungleichheit und ihre rechtlichen Folgen. Die diesjährigen Vorlesungen richteten sich zum einen an Studenten der Law School, die Punkte für ihre akademische Ausbildung sammeln konnten. Zum anderen ermöglichten sie das Zusammenfinden auserwählter internationaler Rechtsanwälte, Richter und Universitätsprofessoren aus Asien, Afrika, Europa und Amerika.

Zudem haben unsere amerikanischen Partner der Kanzlei LIEFF CABRASER HEIMANN & BERNSTEIN (die im Jahr 2014 zur besten Litigation-Kanzlei der USA gewählt wurde) im Oktober 2014 in ihrem New Yorker Büro die Koordinierungssitzung des GLOBAL JUSTICE NETWORK veranstaltet. Unser Büro ist eines der Gründungsmitglieder und Partner des GLOBAL JUSTICE NETWORK. Herr Kokkinos war zuständig für die Leitung der diesjährigen Sitzung, die als Themenschwerpunkt die Koordinierung und Strukturierung der zukünftigen Zusammenarbeit hatte. Das GLOBAL JUSTICE NETWORK, das sich die Verbesserung der grenzüberschreitenden Prozessführung zur Aufgabe gemacht hat, ist eine innovative Plattform für Litigation-Kanzleien aus einer Vielzahl verschiedener Länder und Rechtssysteme. Die kommende Hauptversammlung findet im April 2015 in Amsterdam (Niederlanden) statt.

 

GRIECHISCHE STAATSANLEIHEN: URTEIL IN OESTERREICH

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat am 20.05.2014 einer Klage gegen den griechischen Staat aufgrund der Zwangskonvertierung griechischer Staatsanleihen durch ein Umschuldungsgesetz teilweise stattgegeben und widersprach damit den Entscheidungen der vorherigen Instanzen.

Die Kläger, welche durch ihre österreichische Depotbank griechische Staatsanleihen im Gesamtwert von 17.000 EUR erworben hatten, verlangten vom Staat Griechenland zum einen die Erfüllung der Anleihebedingungen bzw. Schadensersatz bei Nichterfüllung und rügten zum anderen einen Eingriff in ihr Eigentumsrecht durch den griechischen Gesetzgeber, da das Umschuldungsgesetz auf einem rechtswidrigen Gesetzgebungsakt beruhe. Letzteres wurde vom Gerichtshof zurückgewiesen, da der Staat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hoheitlich handle und sich somit auf seine staatliche Immunität berufen könne, weshalb die inländische Gerichtsbarkeit nicht gegeben sei. Als Emittent von Anleihen handle der Staat allerdings als Privatsubjekt; der Anspruch der Kläger stütze sich hiermit auf eine vertragliche Grundlage, ein Immunitätseinwand als absolutes Prozesshindernis sei demnach nicht gegeben. Die Klage wurde nun an das Landgericht zurückgewiesen. Das Landgericht muss die Klage sodann dem griechischen Staat zustellen, damit dieser sich gegebenenfalls auf das Verfahren einlassen kann.

Schweiz: Neues Namensrecht

Die Änderung des Zivilgesetzbuchs verwirklicht die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich Name und Bürgerrecht. Damit wirkt sich die Eheschliessung nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht der Eheleute aus. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber anlässlich der Eheschliessung erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Auch für den Familiennamen der Kinder bestehen mehrere Möglichkeiten. Ehegatten, welche vor dem 1.1.2013 geheiratet und dabei den Namen geändert haben, können nachträglich erklären, dass sie wieder den ledigen Namen tragen wollen. Doppelnamen (ohne Bindestrich, z.B. Meier Zingg) wird es nicht mehr geben. Allianznamen (der Ledigname wird mit Bindestrich angefügt, z.B. Huber-Müller) können weiterhin im Alltag verwendet werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Schweizer Botschaft in Athen oder die Webseite des Bundesamtes für Zivilstandwesen:
http://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/themen/gesellschaft/zivilstand.html

Direkte Klage beim Europäischen Gerichtshof im Namen ehemaliger Mitarbeiter der Olympic Airways, welche mit griechischen Staatsanleihen entlohnt wurden

Von Beginn der griechischen Schuldenkriese an hat unsere Kanzlei das Problem der griechischen Staatsanleihen eng verfolgt und alle lokalen und internationalen rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten ausgelotet. Wir haben uns dabei auf den Prozess der direkten Anfrage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg konzentriert. Zusammen mit unseren italienischen Spezialisten waren wir die ersten, die auf diesem Weg eine Klage eingereicht haben. Nun gehen wir einen Schritt weiter: Das Gericht hat den Empfang unserer zweiten Klage im Namen der ehemaligen Mitarbeiter der Olympic Airways, welche ohne Wahlmöglichkeit mit griechischen Staatsanleihen entlohnt wurden, bestätigt. Am 16. Mai wurde die Klage unter der provisorischen Nummer 30988/12 beim Europäischen Gerichtshof registriert, mit der Aufforderung relevante Akten und Dokumente bis zum 19. Juli 2012 einzureichen.

Europas Schande.Ein Gedicht von Günter Grass

Dem Chaos nah, weil dem Markt nicht gerecht,
bist fern Du dem Land, das die Wiege Dir lieh.
Was mit der Seele gesucht, gefunden Dir galt,
wird abgetan nun, unter Schrottwert taxiert.
Als Schuldner nackt an den Pranger gestellt, leidet ein Land,
dem Dank zu schulden Dir Redensart war.
Zur Armut verurteiltes Land, dessen Reichtum
gepflegt Museen schmückt: von Dir gehütete Beute.

Italienisches Kreuzfahrtschiff: Rechtliche Unterstützung für Passagiere

Einige Passagiere verstarben, andere werden vermisst, nachdem das Costa Concordîa Kreuzfahrtschiff mit über 4.000 Passagieren an Bord vor einer italienischen Insel auf Grund lief und Chaos ausbrach. In Zusammenarbeit mit einem Speziallisten-Konsortium aus Italien, England, Frankreich, Spanien und den USA berät und unterstützt unsere Kanzlei die Opfer dieses schrecklichen Unfalls in rechtlichen Fragen.

Griechenland: Bankenlizenz von T-Bank (Ehem. ASPIS Bank) entzogen

Die griechische Bankenaufsicht hat mit Ihrem Entscheid 25/1/17.12.2011 der T-Bank (Ehem. Aspis Bank) die Bankenlizenz entzogen. Die Bank befindet sich in Liquidation.