Am 27. Mai 2015 wurde vom Schweizer Parlament das neue Abkommen betreffend des automatischen Informationsaustausches in Steuerangelegenheiten zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union unterzeichnet. Mit diesem Abkommen wird zwischen den Partnern erstmals ein Exempel des vom OECD vorgeschlagenen Vorgehens übernommen, welches seinerseits aus der amerikanischen Rechtsordnung für diesen Bereich übernommen wurde (Foreign Account Tax Compliance Act).
Mit diesem neuen Abkommens verpflichten sich die Schweiz und die 28 Mitgliedsstaaten der EU zum Datenaustausch betreffend Konten von Privatpersonen oder Rechtsvertretern rückblickend bis 2007. Der Datenaustausch kann ab dem Jahr 2018 beginnen, falls in den jeweiligen Staaten die interne Rechtslage bis dahin entsprechend angepasst worden ist. Der Austausch der o.g. Daten und jeweiligen entsprechenden Infos sowohl steuertechnisch als auch die Konten betreffend wird auf automatischem Wege stattfinden, d.h. es muss kein spezieller Antrag dafür gestellt werden. Auf diese Weise ist die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Einheitspolitik zwischen den Mitgliedsstaaten und der Schweiz in Steuerfragen als auch betreffend der Aufdeckung von Steuerhinterziehung gegeben.
Banken werden aufgrund des o.g. Abkommens vom 01.01.2017 mit der Abwicklung der in diesem vorgesehenen Vorgehensweise beginnen und ihre Kunden (Privat- und Rechtsvertreter), welche ihren Wohnsitz in der EU haben und deren Daten automatisch ausgetauscht werden, ausfindig machen. Dasselbe werden Banken der EU betreffend Schweizer Bürger tun. Eine wichtige Ausnahmeregelung gilt für Tochtergesellschaften der Banken, welche ihren Sitz in Drittländern haben und explizit im Abkommen von dieser Regelung ausgeschlossen worden sind.
Die Daten, die nach den Regeln der Banken der obligaten Überprüfung (due diligence) ausgetauscht werden, betreffen den Kontoinhaber (Vor- und Nachname, Wohnsitzadresse, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburtsort) und das Konto selbst (Kontonummer, Währung, Kontostand, Zinsen, Dividenden, Einnahmen vom Verkauf von Wertschriften). Diese Daten werden von den Banken an die zuständigen nationalen Stellen der jeweiligen Länder geleitet so wie es im Abkommen unter dem Anhang III angeführt wird und für Griechenland ist es der Wirtschafts- und Finanzminister oder ein von diesem ernannter Stellvertreter oder ein stellvertretendes Amt, welche(-r,-s) automatisch einmal pro Jahr diese Daten erhalten wird.
Zusätzlich muss erwähnt werden, dass die Durchsetzung des Abkommens ins Schweizer Recht übernommen werden muss und dies erst möglich ist, wenn im Bundesrat mehrheitlich (was anzunehmen ist) dafür gestimmt wird. Das daraus folgende neue Gesetz wird das Zugpferd in der Schweizer Rechtssprechung in Bezug auf die im Abkommen getroffenen Vereinbarungen, bekannt auch als „LEAR“, werden und wird 100 Tage nach seiner Genehmigung durch den Bundesrat in Kraft treten, ausser wenn innerhalb dieser Tage, d.h. bis zum 09.04.2016, der Antrag auf eine weitere Abstimmung zur Bestätigung gestellt wird.
Die wahrscheinlich wichtigste Bestimmung des neuen Gesetzes, welches neue nationale Steuerregeln in der Eidgenossenschaft einführt, ist im Paragraphen 14 (LEAR) beschrieben, welcher Schweizer Banken dazu verpflichtet, Kunden mit Wohnsitz und daraus folgenden Steuerverpflichtungen im Ausland, bei den jeweiligen Behörden zu melden und diesen alle weiter oben erwähnten Daten zu übermitteln. Dies gilt für alle Länder, die dieses Abkommen mitunterzeichnet haben.
Obwohl dieses Abkommen sehr umstritten ist und entscheidende Differenzen der Interessen der EU und der Eidgenossenschaft aufdeckte, vor allem was die periodische Datenübermittlung betrifft, da die EU einen Austausch im 3-Monats-Rhytmus forderte, während die Schweiz auf einen Jahresrhytmus pochte, übersehen Schweizer Behörden wohl gerne, dass der Datenaustausch aufgrund eines weltweiten Druckes („level playing field“) gefordert wird.
Die Inkraftsetzung dieses bilateralen Abkommens, welches in seiner Weise einzigartig ist, stärkt die Strategie der Schweizer Behörden, die Schweiz endlich vom Ruf des Paradieses für Steuerhinterzieher zu befreien und neue Dienstleistungen mit Betonung auf die Schweizer Neutralität, politische und ökonomische Stabilität und langjährige Erfahrung im Bankwesen anzubieten.