
MOBBING IN DER SCHULE: EIN VERGLEICHENDER BLICK AUF DIE AKTUELLEN WEGE
1. Mobbing in der Schule: ein gesellschaftliches Phänomen des 21. Jahrhunderts
Jahrhunderts. Mobbing wird allgemein als eine aggressive, absichtliche Handlung definiert, die von einer Person oder einer Gruppe von Personen wiederholt gegen ein Opfer verübt wird, das sich nicht ohne weiteres selbst verteidigen kann.
Im Besonderen zeichnet sich Bullying durch drei Aspekte aus: die Wiederholung eines Verhaltens, die Schaffung eines Dominanzverhältnisses und das Vorhandensein einer Schädigungsabsicht. Es äußert sich in aggressiven Verhaltensweisen, die verbal (Drohungen, Beleidigungen, Lügen, Spott), zwischenmenschlich (Ausgrenzung), körperlich (Schläge, Erpressung, sexuelle Belästigung) oder materiell (Diebstahl, Beschädigung usw.) sein können. Die Auswirkungen auf das junge Opfer können äußerst schädlich sein: Schulabbruch oder Schulabbruch, Desozialisierung, Angstzustände, Depressionen oder auch Somatisierung. Langfristig kann das Opfer von Mobbing erhebliche Schäden in seiner psychologischen und sozialen Entwicklung erleiden.
Das Hauptproblem besteht darin, dass es für die Opfer schwierig ist, ihr Leiden zu äußern. Die Bekämpfung von School-Bullying erfordert daher in erster Linie eine Sensibilisierung der Schüler und des Schulpersonals, um eine mangelnde Reaktionsfähigkeit oder eine Verharmlosung des Phänomens zu vermeiden.
2. Unterschiedliche internationale Ansätze in Bezug auf eine neue Form von Mobbing
● Das französische Recht: Die Entwicklung einer Gesetzgebung, die Mobbing in der Schule unter Strafe stellt.
Im französischen Recht wird Mobbing durch das Strafgesetzbuch (C. pén. Art. 222-33-2-2) unter Strafe gestellt. Mobbing im schulischen Umfeld fällt somit unter diesen Straftatbestand. Das französische Strafgesetzbuch stellt auch Gewalttätigkeiten infolge von Schikanen und Schikanen selbst, die Aufforderung zum Selbstmord sowie die Verbreitung von entwürdigenden Bildern oder die Verletzung des Privatlebens unter Strafe (C. pén. Art. 223 ff.). Ein Recht auf Fortsetzung des Schulbesuchs ohne Belästigung wurde sogar in Art. 511-3-1 des Bildungsgesetzes verankert. Trotz der Einstufung von Mobbing in der Schule als strafbare Handlung werden jedoch keine Sanktionen genannt.
● Der deutsche Fall: Die Verletzung der Persönlichkeit des Schülers durch den Lehrer.
Anders als das französische Recht sieht das deutsche Recht keine direkten Instrumente zur Bestrafung von Mobbing in der Schule vor, aber seine Tatbestände können dennoch durch verschiedene Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder durch Disziplinarmaßnahmen sanktioniert werden.
Das Oberlandesgericht stellte fest, dass es eine Schutzpflicht der Lehrer gegenüber den Schülern während der Unterrichtszeit gibt, da diese verpflichtet sind, die Schule zu besuchen. In dem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Deutschland) vom 6. Mai 1997, Az. 7O 1150/93, wurde festgestellt, dass die Schwere der Beeinträchtigung die Zahlung eines immateriellen Schadens rechtfertigt.
● Der angelsächsische Ansatz: Die zentrale Rolle der Schulen.
In den USA gibt es in Ermangelung von Bundesgesetzen, die speziell Mobbing als solches und insbesondere Mobbing in der Schule bestrafen, einen gewissen Schutz vor Mobbinghandlungen mit besonderen Merkmalen. In jedem Bundesstaat gibt es Gesetze oder Gesetzesänderungen, die auf die Bekämpfung von Mobbing abzielen. Diese Gesetze haben einige gemeinsame Nenner, wie die Empfehlung an die Schulen, Maßnahmen zu ergreifen.
Auch das Vereinigte Königreich hat keine speziellen Instrumente gegen Mobbing in der Schule, sondern überträgt den Schulen die Aufgabe, die Schüler auch außerhalb des Schulgeländes zu schützen. Die Verhängung von Sanktionen bei Fehlverhalten ist möglich, ohne dass die Schulen dazu verpflichtet sind, wie es in den staatlichen Gesetzen der USA der Fall ist.
In beiden Beispielen steht die Schule in erster Linie in der Verantwortung, sei es wegen des Risikos, dass gegen sie vorgegangen wird, oder wegen der Androhung von Verwaltungsmaßnahmen.
● Das Schweizer Recht: ein Rechtsvakuum zum Thema Mobbing in der Schule.
Im Schweizer Recht gibt es keine spezifischen Bestimmungen zu Mobbing in der Schule. Dennoch neigt die Lehre im Allgemeinen dazu, es mit Art. 328 des Obligationenrechts gleichzusetzen, der den Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers gegen Belästigung am Arbeitsplatz konkretisiert. In der Tat besteht das Band der Gemeinschaft, auf dem dieser Artikel beruht, auch zwischen Schülern und anderen Mitgliedern der Schule. Sie beruht auf der Pflicht, die Pflichtschule zu besuchen. Es muss ein entscheidender Unterschied zwischen der zwanghaften Dimension der Belästigung (oder Stalking) und dem Mobbing in der Schule, wie oben beschrieben, gemacht werden (BGE 5A_526/2009 vom 5. Oktober 2009, c. 5.3, SJ 2011 I 65). Einzeln betrachtet mögen die Handlungen von Schülern harmlos erscheinen, aber in ihrer Gesamtheit sind die wiederholten Handlungen für die jungen Opfer zerstörerisch.
Auf rechtlicher Ebene sehen die kantonalen Gesetze ebenfalls Instrumente vor, um die Nichterfüllung der Pflichten von Schülern zu bestrafen. Art. 115 Abs. 2 des Gesetzes über die öffentliche Bildung vom 17. September 2015 erwähnt, dass "jede Form von Gewalt, die von Schülern innerhalb oder außerhalb der Schule [gegenüber Lehrern und Mitschülern] ausgeübt wird, verboten ist".
In Anbetracht der verschiedenen rechtlichen Schritte, die unternommen wurden, scheint es, dass Mobbing in der Schule in seinem rechtlichen Aspekt sehr wenig geregelt und in einigen Gesetzgebungen sogar unbekannt ist. Die Schweiz gehört zu diesen Ländern und konzentriert sich darauf, die Schulen in die Verantwortung zu nehmen. Es wird jedoch häufig festgestellt, dass Verbote von Gewalt nur mit geringen disziplinarischen oder administrativen Sanktionen einhergehen. Diese erweisen sich im Zusammenhang mit Mobbing, in das gefährdete Personen verwickelt sind, als nahezu unzureichend. Daher ist es notwendig, das Problem durch eine strenge Politik der Prävention und angemessene rechtliche Sanktionen anzugehen, um die Täter und Zuschauer von Belästigungen daran zu hindern, das Problem herunterzuspielen.
Dieser Artikel soll nicht bewerten, welches System das beste wäre, sondern die Notwendigkeit einer rechtlichen Einordnung unterstreichen. Eine spezielle Gesetzgebung für Mobbing in der Schule könnte das Problem gezielter angehen und ein Mindestmaß an Rechtssicherheit für die Opfer gewährleisten.
Ambre Schindler & Jennifer Gaumann