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DAS KONJUNKTURPROGRAMM ZUM AUFBAU EINES EUROPAS NACH DER CORONA-KRISE

"Wir haben eine Einigung über das Konjunkturprogramm und den europäischen Haushalt erzielt" sagte Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, infolge des Gipfeltreffens vom 17. bis 21. Juli 2020, bei dem die Staats- und Regierungschefs der EU das Haushaltsvolumen für den Zeitraum 2021-2027 ausgehandelt haben.

Dieses Budget umfasst insgesamt 1,8 Billionen Euro, um den Mitgliedstaaten zu helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu bewältigen, durch ein grüneres, digitaleres und widerstandsfähigeres Europa. Um dieses Projekt zu unterstützen, wurde NextGenerationEU als temporäres Instrument zur Stimulierung des Aufschwungs geschaffen, um der beispiellosen Situation abzuhelfen.

NextGenerationEU führt ein neues Finanzierungsmodell für die EU ein. Sein langfristiges Budget wird die Standardstruktur beibehalten, nämlich Zölle auf Importe aus Drittländern, eine Abgabe auf einen Teil der Mehrwertsteuer und Beiträge auf Basis des Bruttonationaleinkommens.

Die Neuheit liegt zunächst in der Herkunft der Kredite, die an die Mitgliedstaaten vergeben werden. Sie werden durch "Anleihemittel" ermöglicht, das heißt durch Darlehen, die von der Europäischen Union auf dem Kapitalmarkt gewährt werden. Nebenbei sollen mit dem Konjunkturprogramm neue Ressourcen geschaffen werden, die sich auf Umweltprioritäten konzentrieren. Deshalb könnten Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffe oder Steuer auf die Tätigkeit großer Unternehmen als Beitrag zur Rückzahlung dieses Konjunkturprogramms verwendet werden.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten noch nie zuvor zugestimmt hatten, im Namen der gemeinsamen Solidarität so schwere Schulden zu übernehmen.[1] Dieses Engagement beweist deutlich den Willen der Staaten, das europäische Projekt zu erhalten. Am 17 März 2021 wurde der Jahreshaushaltin Höhe von 750 Milliarden Euro  vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet.

Bisher haben 16 Mitgliedsstaaten den Fonds für das laufende Jahr bestätigt, aber am 26. März 2021 wurde der Ratifizierungsprozess in Deutschland ausgesetzt. Tatsächlich ist das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren angerufen worden und hat den Ratifizierungsprozess ausgesetzt. Dies erklärt sich, weil Deutschland immer gezögert hat, seine Schuldenlast mit anderen Staaten zu teilen.

Aus diesem Grund, droht diese Unterbrechung zu der Abschwung der Umsetzung dieses 750-Milliarden-Euro-Fonds,  und das zu einer Zeit, in der die Pandemie in Europa weiter anhält und ganze Wirtschaftszweige schwer beeinträchtigt.


[1] § 122 AEUV