
Direkte Klage beim Europäischen Gerichtshof im Namen ehemaliger Mitarbeiter der Olympic Airways, welche mit griechischen Staatsanleihen entlohnt wurden
Von Beginn der griechischen Schuldenkriese an hat unsere Kanzlei das Problem der griechischen Staatsanleihen eng verfolgt und alle lokalen und internationalen rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten ausgelotet. Wir haben uns dabei auf den Prozess der direkten Anfrage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg konzentriert. Zusammen mit unseren italienischen Spezialisten waren wir die ersten, die auf diesem Weg eine Klage eingereicht haben. Nun gehen wir einen Schritt weiter: Das Gericht hat den Empfang unserer zweiten Klage im Namen der ehemaligen Mitarbeiter der Olympic Airways, welche ohne Wahlmöglichkeit mit griechischen Staatsanleihen entlohnt wurden, bestätigt. Am 16. Mai wurde die Klage unter der provisorischen Nummer 30988/12 beim Europäischen Gerichtshof registriert, mit der Aufforderung relevante Akten und Dokumente bis zum 19. Juli 2012 einzureichen.
Die späteste Eingabefrist ist der 23. August 2012. Unter Berücksichtigung der Sommerferien wird unsere Kanzlei nicht später als am 10. August die letzten Dokumente einreichen. Dringend empfehlen wir allen Interessenten, die sich an dieser Klage beteiligen möchten, bis spätestens in vierzehn Tagen Ihre Dokumente bei uns einzureichen.






